Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge (Privatkunden)

Lange wurde über den Entwurf für das Gesetz für faire Verbraucherverträge gerungen.

Nun liegt er vor.

Umgesetzt wurde quasi das Eckpunktepapier aus dem Frühjahr 2019.

Spannend finde ich, dass die Energiebranche doch sehr Federn lassen muss, während es im Feld der Telekommunikationsverträge weitestgehend so weiterläuft wie bisher.

Welche Punkte werden sich ändern:

· Erstvertragslaufzeit maximal ein Jahr statt bislang zwei Jahre

· Folgevertragslaufzeit maximal 3 Monate statt bislang ein Jahr

· Kündigungsfrist maximal ein Monat statt bislang drei Monate

· Bei telefonisch geschlossenen Verträgen wird eine Bestätigungslösung eingeführt, d.h. der Kunde muss den Vertrag nach mündlicher Zusage in Textform bestätigen, und zwar innerhalb von 14 Tagen. Die Regelung soll interessanterweise nur für Strom- und Gasverträge und nicht für andere Branchen gelten, zumindest vorerst.

Welche Anpassungen es noch im Gesetzgebungsverfahren geben wird ist noch nicht klar.

Die CDU/CSU Fraktion hat sich ja lange gegen Änderungen gesperrt. Da es aber zu diesem Zeitpunkt keine gravierenden Änderungen mehr gibt kann man davon ausgehen, dass das  Gesetz so verabschiedet wird.

Für die Firmen die Energieverträge über das Telefon verkaufen wird die Luft dünner.

Somit werden die Kunden nicht mehr so häufig genervt.

Was die Telekommunikation anbelangt … hier geht’s  damit weiter. Vorerst wie ich hoffen will.

Aber auch die Kunden selbst müssen dann häufiger wechseln bzw. darauf achten ob sich Ihre Preise nach der Erstlaufzeit verändern.

Generell befürworte ich die kurze Laufzeit. Man kann so schneller auf Veränderungen am Markt reagieren. Dadurch häufen sich langfristig die Vorteile.