Direktvermarktung – Was ist das eigentlich?

Hinter dem Begriff Direktvermarktung von Strom verbirgt sich der Verkauf von Strom aus regenerativen Quellen (Photovoltaik‚Wind, Biogas oder Wasser). Seit 2016 müssen neue Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW direkt vermarktet werden, für kleinere Anlagen oder Anlagen mit Inbetriebnahme Datum vor 2016 ist die Teilnahme an der Direktvermarktung freiwillig.

Im Wesentlichen werden zwei Formen der Direktvermarktung unterschieden. Am weitesten verbreitet ist die Direktvermarktung über das sogenannte Marktprämienmodell. Die Marktprämie sichert den Anlagenbetreiber*innen einen vom Börsenpreis unabhängig stabilen Ertrag.

Anlagen, die noch nach EEG gefördert werden, wechseln in der Regel in das sogenannte Marktprämienmodell. In diesem Modell zahlt der Netzbetreiber die Differenz aus Marktwert, einem erzeugungsart-spezifischen Mittelwert der Börsenpreise, und dem anzulegenden Wert an den Anlagenbesitzer aus. Durch dieses Modell sind auch Anlagen in der Direktvermarktung vor sinkenden Börsenpreisen geschützt.

Zum Zweiten wird Strom aus erneuerbaren Energien auch in der sogenannten „sonstigen Direktvermarktung“ vermarktet. Hierbei entfällt die Förderung durch die Marktprämie und ist u.a. für ausgeförderte Anlagen relevant.

Der Direktvermarkter zahlt den Anlagenbetreiber*innen in der Regel den an der Börse ermittelten sog. Stundenscharfen Day-Ahead-Preis für deren eingespeisten Strom. Die Übertragungsnetzbetreiber errechnen aus dem gewichteten Mittelwert des eingespeisten Stroms den sogenannten erzeugungsart-spezifischen Marktwert, z.B. den Marktwert Solar, den Marktwert Wind an Land, Marktwert auf See.

 

 

Verpflichtende Direktvermarktung

Das EEG sichert den Anlagenbetreiber*innen für 20 Jahre eine Vergütung gemäß dem sogenannten anzulegenden Wert zu. Liegt der Erzeugungsart-spezifische Marktwert unter dem anzulegenden Wert so erhalten Anlagenbetreiber*innen zum Ausgleich die Markprämie ausgezahlt.

Anlagenbetreiber*innen, die freiwillig in die Direktvermarkung wechseln, entstehen somit keine finanziellen Nachteile, wenn sie sich für die Direktvermarktung Ihres erzeugten Stroms im Marktprämienmodell entschließen.

Die Summe aus Marktwert (Börsenpreis) und der vom Netzbetreiber gezahlten Marktprämie entsprechen immer mindestens dem anzulegenden Wert, der früher auch als EEG-Einspeisevergütung bezeichnet wurde.

 

Das Marktprämien-Modell in der kleinen Direktvermarktung

Anlagen unter 100 kWp befinden sich in der Regel nicht in der Direktvermarktung. Sie erhalten die Einspeisevergütung, die für Wind und PV um 0,4 ct/kWh geringer ist, als der „anzulegende Wert“.

Bei Biogas und Wasser beträgt die Differenz 0,2 ct/kWh.

In der kleinen Direktvermarktung erhalten Anlagebetreiber*innen den anzulegenden Wert.
Somit übersteigt die Vergütung schon die Einspeisevergütung.

Sonstige Direktvermarktung

In der sonstigen Direktvermarktung erhalten die Anlagenbetreiber*innen den eingespeisten Strom gemäß

EPEX Spotpreis von Lumenaza vergütet.

Eine Förderung durch Marktprämie findet nicht statt. Die technischen Voraussetzungen sind identisch zur geförderten Direktvermarktung nach Marktprämie.

Die sonstige Direktvermarktung findet Anwendung bei:
• Ausgeförderten Anlagen nach 20 Jahren (post-EEG)
Anlagen, die keinen Förderanspruch besitzen, z.B. nicht förderfähige Flächen

Um z.B. bestimmte Einschränkungen der Marktprämie bzgl. Flexibilitätsvermarktung zu umgehen.

Kleine Direktvermarktung lohnt sich!

In der Direktvermarktung orientieren sich Deine Erlöse an dem Börsenpreis und werden nach unten durch den anzulegenden Wert abgesichert. Die monatlichen durchschnittlichen Börsenpreise stiegen im Monatsmittel kontinuierlich und übersteigen für die meisten Anlagen die garantierte Einspeisevergütung deutlich.
Im August 2022 lag der durchschnittliche Börsenpreis bei ca. 47 ct/kWh, eine Steigerung von 550% gegenüber dem Vorjahr. Auch in den nächsten Jahren sinkt das Preisniveau gemäß der Erwartungsanhaltung an den Strombörsen nur langsam ab.
Wie Du das Maximum aus Deiner PV-Anlage erzielen kannst, erfährst Du in diesem Audio-Beitrag vom Deutschlandfunk vom 15.05.2023.

Link zum Deutschlandfunk